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Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§21 bis 23 ImmoWertV geregelt.
Die sanierungsbedingte Werterhöhung ist die Bodenwertdifferenz zwischen einem sanierungsbeeinflussten und dem sanierungsunbeeinflussten Bodenwert. Bedeutend ist insbesondere der Unterschied nach Abschluss der Maßnahme (die Differenz zwischen Endwert und Anfangswert).
Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte, Gemeinden, auch Dörfer) eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt. Dazu beschließt die Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung nach §142 Baugesetzbuch (BauGB).