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VERGLEICHSWERTVERFAHREN

Das Vergleichswertverfahren ist das Wertermittlungsverfahren, bei dem der Verkehrswert bzw. der Bodenwert eines Grundstücks durch Auswertung von Kaufpreisen vergleichbarer anderer Grundstücke ermittelt wird.

VERKEHRSWERT

siehe Marktwert

VORKAUFSRECHT

Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs einer Sache an einen Dritten durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich gleichen Bedingungen abzuschließen.

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